Heute haben wir von der Architektin erfahren, dass es Probleme mit dem Dach unseres Zwerchgiebels sowie mit dem Dach der Garage gibt.
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Im B-Plan ist die Dachform festgelegt...
Dachaufbauten und Zwerchgiebel auf einer Dachfläche sind nur in einer Art und Ausführung zulässig. Dachgaupen und Zwerchgiebel sind mind. 0,50 m unter der Hauptfirsthöhe des Daches zu beenden. Die Gesamtbreite der Dachaufbauten (Gaupen und Zwerchgiebel) wird auf maximal 1/2 der jeweiligen Hausbreite Außenwandlänge) begrenzt.
Meist sind im B-Plan Erker und Nebenanlagen/Garagen ausgeschlossen. Diesen Ausschluss gibt es nicht. Das zuständige Bauamt kann keine Aussage darüber treffen ob wir unsere Flachdächer (Zwergiebel & Garage) so bauen dürfen. Aus diesem Grund hat die Architektin sich an die Bauaufsicht gewandt. Nach zwei Tagen Wartezeit hat die Bauaufsicht signalisiert, dass das Bauamt zuständig ist. Also hat die Architektin nochmals das Bauamt kontaktiert. Das Amt hat sich dann mit dem B-Planer in Verbindung gesetzt. Nach weiteren zwei Tagen Wartezeit erhielten wir eine positive Rückmeldung so dass der Bauantrag gestellt werden kann.
Dadurch entsteht wieder eine Woche Verzug, was wirklich ärgerlich ist.
Edit (01.10.2015):
Das Bauamt hat sich gemeldet und grünes Licht für die Dachform gegeben.