Dieser Antrag hat mich eine Menge Nerven gekostet und das möchte ich einmal kundtun. Das hier erwähnte Problem bezieht sich auf einen Bauträger, welcher ein Subunternehmen beauftragt eine Heizungsanlage zu verbauen.

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verlangt für den Antrag ein ausgefülltes Formular, welches nur ein Heizungsbauer ausfüllen kann. In dem Formular werden u.a. diverse Informationen zur Heizung inkl. der Arbeitszahlberechnung, eine Fachunternehmererklärung und weitere Daten abgefragt. Das kann ein "nicht Fachmann" nicht wissen und ausfüllen. Aus diesem Grund muss das Unternehmen, welches die Heizung berechnet und einbaut,  den Antrag ausfüllen.

Der Aufwand ist für den Heizungsbauer relativ hoch und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlangt, dass vor Antragsstellung kein Vertrag unterschrieben ist. Der Wortlauf des BAFA lautet: "Den Antrag für die Innovationsförderung müssen Sie unbedingt vor Vorhabensbeginn stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und / oder Leistungsvertrages.".

Nun die interessante Frage: Welches Unternehmen betreibt diesen Aufwand (füllt den Antrag aus) ohne einen unterschriebenen Vertrag in der Hand zu haben? Ich vermute das macht kein Unternehmen.

Für den Heizungsbauer besteht die Gefahr, dass ich als potentieller Käufer aus verschiedenen Gründen abspringe. Denn ich habe gemäß BAFA Vorgabe keinen Hausbauvertrag unterschrieben weil ich es nicht darf. Folglich hat der Heizungsbauer Aufwände, welche ihm keiner zahlt. In der Praxis läuft dies vermutlich anders!?

Damit der Heizungsbauer nun aber eine Grundlage für die Dimensionierung der Heizung hat, muss eine Architektin bzw. ein Architekt tätig werden. Das auch noch!? Aber ich darf das Vorhaben doch gar nicht beginnen!?

Man bedenke aber, dass man keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag unterschreiben darf! Das führt nämlich dazu, dass kein Antrag auf Förderung gestellt werden darf. Quelle: BAFA Webseite (25.09.2015) Antragstellung für Innovationsförderung - Wärmepumpe (Prima Haus GmbH)
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Wie kann die Lösung aussehen?

Weil ich im Moment keine Lösung habe, kann ich nur spekulieren und das mach ich mal. Dazu nochmal das gewünschte Antragsverfahren, bezogen auf unseren Hausbau.

  1. Ich unterschreibe keinen Werkvertrag bei der Prima Haus GmbH.
  2. Die Prima Haus GmbH beauftragt die Architektin mit dem Zeichnen der Grundrisse.
  3. Prima Haus sendet die fertigen Grundrisse an den Heizungsbauer damit er die Heizung planen und die Berechnungen durchführen kann. Mit diesen Planzahlen füllt er den Förderungsantrag aus und schickt ihn an das BAFA.
  4. Nun warte ich auf die Eingangsbestätigung. Das kann c. 4 - ... Wochen dauern.
  5. Erst jetzt unterschreibe ich, wenn ich dann noch möchte den Werkvertrag mit Prima Haus. Damit beginnt lt. BAFA das Vorhaben und der Lieferungs- und / oder Leistungsvertrag.

Wer arbeitet ohne Vertrag und geht derart in Vorleistung? Richtig, Niemand! Und wer nicht Wochenlang auf die Eingangsbestätigung warten kann, hat ein Problem.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Aus meiner Sicht kann folgender Weg die Möglichkeit sein.

Man könnte mit dem Bauunternehmen einen Vorvertrag machen, welchen man an den erfolgreich gestellten Förderungsantrag bindet. Dadurch ist der Bauträger ohne einen unterzeichneten Werkvertrag evtl. motiviert in Vorleistung zu gehen. Alternativ könnte man einen Werkvertrag ohne Datum unterschreiben. In beiden Varianten steht auf keinem Papier, dass das Vorhaben begonnen hat.

Dann gibt es noch das zeitliche Problem weil man nicht warten möchte bis die Eingangsbestätigung eingetroffen ist. Meines Erachtens ist ein Einschreiben ohne Rückschein die Lösung um eine Eingangsbestätigung zu erhalten. Ohne Rückschein weil das BAFA keine Rückscheine unterschreibt. Deren Rückschein ist die schriftl. Eingangsbestätigung nach Einsichtnahme in die Unterlagen. Vermutlich sollte man bis zum Erhalt der Eingangsbestätigung keinen Werkvertrag unterschreiben oder der Vertrag darf kein Datum haben.

Während man nun auf die Eingangsbestätigung vom BAFA wartet kann man den Bauantrag beim Bauamt stellen. Ich vermute, dass ein Bauantrag noch kein Vorhabenbeginn darstellt weil dadurch kein Lieferungs- und / oder Leistungsvertrag unterzeichnet wurde.

Fazit

Aus Gründen der Übersicht möchte ich meine Idee zusammenfassend, kurz aufführen.

  1. Werkvertrag unterschreiben aber darauf achten, dass kein Datum dabei steht.
  2. Die Architektin bereitet die Ansichten und Grundrisse vor.
  3. Der Heizungsbauer berechnet die Heizungsanlage und füllt den BAFA Förderungsantrag aus.
  4. Der Antrag wird per Einschreiben ohne Rückschein an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gesendet.
  5. Der Bauantrag wir gestellt.
  6. Die Eingangsbestätigung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle liegt irgendwann im Briefkasten.

Damit läuft die Planung sowie der Bauantrag parallel zum Förderungsantrag ohne das ein Lieferungs- und Leistungsvertrag "unterschrieben wurde".

Edit (07.10.2015):

Am 29.09.2015 habe ich den Antrag per Einschreiben abgeschickt bzw. bei der Post abgegeben. Heute (07.10.2015) lag nach 7 Werktagen schon die Eingangsbestätigung im Briefkasten. In dem Schreiben steht auch, dass wir nun mit dem Bauvorhaben beginnen können. Ich hätte mir im Vorfeld also gar nicht so viele Gedanken machen müssen (siehe oben).


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